Es gibt da auch, schau an, ein "Bayerisches Eliteförderungsgesetz", kurz "BayEFG" (vom 26. April 2005), wozu man sich aber bitte nicht selbst vorschlägt. Da muss erst einer den Verdacht haben, ich oder du könne bayerische Elite sein, und zwar nicht irgendwer, da könnte ja ein jeder Doktorand daher kommen. Das muss mein oder dein Betreuer machen: "Vorschlagsberechtigt sind Personen, die Dissertationen und weiterführende Forschungsprojekte an Hochschulen und Forschungsinstitutionen in Bayern betreuen". Ja ja, man braucht kein rechter Bayer zu sein, man muss aber im Lande studieren! Ohne Opfer geht halt gar nichts.
Aber
wie komme ich dann rein? Durch ein geniales Vorhaben? durch eine Witz oder Gift und Geist und Galle verspritzende Magisterarbeit? Den Exzellenztest vielleicht? Keine Rede. Da muss
einer "durch
weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen eine
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen".
Also angenommen, einer will über Frank Wedekind promovieren. Da muss
er schon sehr gute Noten auch in der Mittelhochdeutsch-Prüfung und
im Seminar über Hartmann von der Aue bekommen haben, denn sonst ist
der keine Exzellenz nicht. Das Gesetz könnte schmerzlos in BayStrFG umbenannt werden. Was ein Streber ist, weiß wenigstens ein jeder. "Elite" klingt doch eher nach einer Schokoladen- oder Mineralwassermarke.