sabato 25 marzo 2017

Altmodische Dinge. Lehrfreiheit

Italien, das Land der alten Kirchen und marmornen Fußböden und was die da sonst noch so haben an altem Zeug, hat auch eine Verfassung, in der steht:  
L'arte e la scienza sono libere e libero ne è l'insegnamento. 
Frei seien Wissenschaft und Kunst und frei deren Lehre. 
Da darf dann tatsächlich niemand einfach so in die Klasse oder ins Seminar stolpern und selbst die Schuldirektorin oder die Rektorin muss sehr heimlich an der Tür lauschen, wenn sie wissen will, wie es so geht oder läuft oder lacht und springt. 

In Deutschland haben wir so etwas auch, aber es kümmert uns nicht mehr so recht, denn erst kommen Ministerialprogramme, Schulratsbesuche, Evaluationen oder Kundenbefragungen oder was das sein möge und Programmabsprachen für die Austauschbarkeit der Kredite oder Schulden oder wie, vielleicht auch mal einer von irgend einer Kommission: "Guten Tag, Qualitätskontrolle!" Muss ja auch sein. Zur Zeit steht wohl auch im kleinsten Lehrvertrag noch etwas wie "Der Lehrende ist bei der Ausgestaltung des Unterrichts frei". Aber bald kommt das weg oder jedenfalls meinen die das gar nicht so. Bei mir kam da in Mannheim etwa mal eine Chefin in die Klasse und erklärte mir, ich solle die Sitzordnung ändern. Das sei ja nicht modern, so wie da alles stand und saß. 

Die Niederländer sind auch hier schon weiter, denn deren Vrijheid van onderwijs garantiert jedem das Recht, seine Schule zu wählen oder notfalls eben eine zu gründen. In dieser darf er dann, jeder sein eigener Nebukadnezar oder Hoher Priester oder Gurkenkönig, überall alles nachschauen, einfordern und anhören. Der Lehrer? Nun. 

So geht es vom freien Meister über den angestellten Handwerker zum Lehrangestellten. Europa schafft das schon.